Seki darf Bergwerksregal des Westens nutzen

Werter Ordensmeister, ich habe nun das Schriftstück bezüglich der Schürfrechte von Meister Seki vorbereitet:


Bergwerksregal

Im Namen des Ordens der Taurus Iuvavi, wir Arminius von Wartenfels Magistrat der Taurus Iuvavi, tun kund und geben hiermit zu wissen, dass wir folgende Urkunde aufgenommen haben.

Der Orden der Taurus Iuvavi verleihen Meister Seki das niedere Bergregal, welches das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze beinhaltet.

Das niedere Bergregal umfasste den Bergbau auf niedere Metalle, wie Eisen, Zinn, Kupfer, Kobalt, Blei und Wismut, aber auch die Mineralien Arsenik, Schwefel, Salpeter und Spiessglas.

Das höhere Bergregal, das den Bergbau auf die Edelmetalle (Gold und Silber) sowie Salz und Edelsteine beinhaltete, verbleibt direkt in der Hand des Ordens.

Dieses Regal gilt in ganz Iuvavum mit folgenden Ausnahmen.
• In keiner Ansiedlung oder Wacht
• Auf keinen Flächen die zur Erzeugung von Landwirtschaftlichen Produkten genützt werden.
• Auf dem Gebiet eines Lehens welches in der Verwaltung eines Ordensmitgliedes der Taurus Iuvavi liegt, außer dieser gibt Meister Seki ausdrücklich das Einverständnis hierfür.

Für jeweilige Gewinnung von nutzbaren Rohstoffen gilt die Entrichtung des Bergwerkszehnt, welcher vierteljährlichen dem Schatzmeister der Taurus Iuvavi, „in guten, gangbaren, klingenden Geldsorten“ zu entrichten ist.


Ich hoffe der Inhalt entspricht euren Vorstellungen, wenn dies der Fall ist werde ich das Schriftstück für unsere kommende Ordensversammlung vorbereiten.

Euer
Arminius von Wartenfels
Magistrat der Taurus Iuvavi
Siedler des Westlichen Siegels
Mitglied der Seehandelsgilde